Unser gemeinsamer Beratungs- und Unterstützungsansatz ist getragen von der Philosophie, die Arbeitsbeziehung im Bereich des Individual- und/oder Kollektivarbeitsrecht zu schnellen, konsensuellen und effektiven Lösungen und Einigungen zu führen.
Die beiden Rechtsanwälte und Wirtschaftsmediatoren Gussenstätter & Grosser sind beide seit über 25 Jahren in zahlreichen Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen tätig gewesen und kennen sowohl die unternehmerischen Interessen wie auch die Aufgaben und Ziele der Beschäftigten sowie jene der Arbeitnehmervertretungen bestens.
Unser Angebot an Sie umfasst nicht nur die reine Rechtsberatung und die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten durch Trainings und Schulungen, sondern auch sogenannte Klausurtagungen zu bestimmten Themen, welche spezifisch auf die Bedürfnisse des Betriebs oder Unternehmens zugeschnitten sind. (zum Beispiel die Einführung eines komplexen Systems, wie SAP S4 HANA oder die Erstellung eines zeitgemäßen und ordnungsgemäß mitbestimmten BEM-Konzepts in ihrem Unternehmen oder Konzern.)
Als Ausdruck unseres rein altruistischen Beratungsansatz mit dem primären Ziel einer betriebsinternen Lösung im Konsens stellt aus unserer Sicht jede Eskalation vor dem Arbeitsgericht ein Scheitern beider Betriebsparteien im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit dar. Wir verfolgen hier ganz bewusst den Ansatz einer gütlichen Beilegung und sachdienlichen Deeskalation des innerbetrieblichen Streits.
Sollte der Weg vor und die Hilfe der Gerichte einmal unvermeidbar sein, so sind wir auch hier exzellent aufgestellt und verfügen durch unsere langjährige Dozenten- und Referententätigkeit über zwei formidable Netzwerke mit den besten Kontakten im arbeitsrechtlichen Expertenumfeld. Mit Sicherheit auch zu einem Experten und befreundeten Kollegen auch in ihrer Nähe.